Aktuelle Inhalte des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Wichtiger Hinweis!
Update zum Förderaufruf 2025
Im Bereich des Spezifischen Ziels 2 (SZ 2 - Integration) ist das mit Förderaufruf vom 15.12.2025 ausgeschriebene Budget seit dem 16.12.2025 [regelmäßige Maßnahmen (max. Förderquote 75%) und Maßnahmen nach Anhang IV (max. Förderquote 90%)] bereits um rund 30% überplant. Das Interesse am neuen Förderaufruf ist außerordentlich hoch gewesen. Daher können hierfür leider keine neuen Anträge mehr angenommen werden.
Im IT-System für die Innenfonds (ITSI) finden Sie auch einen entsprechenden Hinweis. Da das Budget erschöpft ist, bitten wir Sie, keine neuen Anträge für das SZ 2 mehr in ITSI zu stellen. Bitte sehen Sie daher davon ab, neue Datensätze für SZ 2 in ITSI anzulegen.
Eine Antragstellung ist für das Spezifische Ziel 1 (Asyl - hier Wegweiserkurse), SZ 3 (Rückkehr) und SZ 4 (Europäische und internationale Zusammenarbeit) weiter möglich. Selbstverständlich werden auch alle Anträge für SZ 2 , die bis zum Erreichen der im Förderaufruf ausgeschriebenen Budgetgrenzen vollständig und formgerecht gestellt wurden, regulär bearbeitet. Für diese Anträge besteht wie gewohnt auch die Möglichkeit einer individuellen Beratung.
Sollte Ihr in ITSI gestellter Antrag nicht mehr bearbeitet werden können, werden Sie hierüber zeitnah durch Ihr zuständiges Bewilligungszentrum informiert. Individuelle Beratungen sind in diesen Fällen nicht mehr möglich. Wir bitten Sie daher, von Anfragen dazu abzusehen.
Aktuelles
Qadir:a – Bildung, Sprache und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Familien
Das Projekt Qadir:a unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit Drittstaatsangehörigkeit beim Ankommen in Schule und Gesellschaft sowie beim Spracherwerb. Im Mittelpunkt stehen Bildung, Mehrsprachigkeit und die Stärkung der Eltern.

Digitale Antragstellung
Kontakt zur AMIF-Verwaltungsbehörde
Sie haben Fragen? Sie möchten sich informieren? Wir beraten Sie gerne rund um die Themen AMIF-Förderung und Antragstellung. Wenden Sie sich dazu unverbindlich über das Kontaktformular an ein Bewilligungszentrum in Ihrer Nähe.
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