Fragen & Antworten

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Hier werden Sie themenspezifische Antworten finden auf Fragen, die im Laufe der Förderperiode des AMIF 2021-2027 häufig gestellt wurden.

Was ist der AMIF (2021-2027)? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzierungsinstrument der Europäischen Union (EU), welches die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik unterstützt.
Bei der Umsetzung und Durchführung der Ziele müssen die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie nationale, europäische und internationale Umwelt- und Klimaschutzziele, die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden.
Ziel des AMIF in Deutschland ist es, im Einklang mit geltendem EU-Recht in der Europäischen Union im Bereich Asyl und Migration und im Einklang mit den Grundrechtsverpflichtungen der Europäischen Union zu einer effizienten Steuerung der Migrationsströme (Bewegungen) beizutragen. Aus diesem Grund fördert der AMIF in Deutschland Projekte in den Förderschwerpunkten Asyl, legale Migration, Integration, Rückkehr und Bekämpfung irregulärer Migration sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Die Ziele des AMIF 2021-2027 sind:
a. Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems;
b. Stärkung und Weiterentwicklung der legalen Migration in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf sowie Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen;
c. Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie Unterstützung der ersten Schritte zur wirksamen Wiedereingliederung in Drittländern;
d. Stärkung der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf die am stärksten von Herausforderungen in den Bereichen Migration und Asyl betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit.

An welche Projektträger werden die Fördermittel aus dem AMIF vergeben? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die AMIF-Verwaltungsbehörde vergibt zur Förderung der Ziele des AMIF Fördermittel, an Projektträger in Deutschland, innerhalb der EU sowie in Drittländern.

Wer verwaltet die Fördermittel des AMIF 2021-2027? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet diese Mittel im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Fünf dezentrale Bewilligungszentren an den Standorten Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Gießen und München stehen als Ansprechpersonen vor Ort zur Verfügung.

Welche Aufgabe haben die Bewilligungszentren? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die Bewilligungszentren sind für die Beratung und Unterstützung der Träger die Ansprechpartner vor Ort. Sie sind für die Prüfung und Genehmigung der Projektanträge und die Kontrolle der genehmigten Projektmaßnahmen zuständig. Es werden auch Schulungen angeboten. Weitere Aufgaben sind Informations- und Netzwerkveranstaltungen sowie Beratungsangebote für interessierte Träger.

Wann wird der nächste Förderaufruf des AMIF 2021-2027 veröffentlicht? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der am 01.08.2022 veröffentlichte Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen (Daueraufruf) gilt für die gesamte Förderperiode vom 01.01.2021 bis 31.12.2027.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für den AMIF 2021-2027? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Die rechtlichen Grundlagen der Förderperiode 2021-2027 setzen sich aus europäischen Common Provisions Regulation [CPR], AMIF-Verordnung) sowie nationalen Rechtsgrundlagen ((Nationales) Programm Deutschland AMIF 2021-2027, Förderrichtline) zusammen.

Was ist das (Nationale) Programm Deutschland? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Das (Nationale) Programm Deutschland enthält die inhaltliche Ausrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF 2021-2017) in Deutschland. Dem Partnerschaftsprinzip entsprechend wurde es mit Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden, den Bundesländern sowie den Bundesressorts abgestimmt.

Was regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 (Förderrichtlinie)? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Bei der Förderrichtlinie handelt es sich um die nationale Rechtsgrundlage für eine Projektförderung durch die AMIF-Verwaltungsbehörde. Zuwendungen aus Mitteln des AMIF werden nach Maßgabe dieser Richtlinie den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung gewährt. Die hier enthaltenen Regelungen und Vorschriften sind rechtlich bindend und ihre Einhaltung die Grundlage für die Bewilligung eines Förderantrages.

Was regelt der Förderaufruf? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der Förderaufruf ergänzt und konkretisiert die förderrechtlichen Vorgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 (Förderrichtlinie). Er enthält verbindliche Vorgaben und wichtige Informationen zu Fördervoraussetzungen, -schwerpunkten und -zielgruppen.

Welche Bedeutung hat das Förderhandbuch? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Das Förderhandbuch beinhaltet wichtige Hinweise zu den Förderbestimmungen des AMIF und hat das Ziel, Projektträger bei der Antragstellung und Projektdurchführung zu unterstützen. Die im Förderhandbuch aufgeführten Hinweise stellen lediglich Handlungsempfehlungen dar.

Was macht die Prüfbehörde AMIF? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Neben der AMIF-Verwaltungsbehörde wurde auch die Prüfbehörde AMIF im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge benannt und eingerichtet. Die Aufgaben der Prüfbehörde AMIF betreffen v.a. die Durchführung von System- und Vorhabenprüfungen sowie die Prüfung und Bestätigung der Rechnungslegung der AMIF (2014-2020) Zuständigen Behörde und der AMIF (2021-2027) Verwaltungsbehörde gegenüber der Europäischen Kommission. Die Prüfbehörde AMIF ist funktionell unabhängig und führt ihre Prüfungen auf zweiter Prüfebene unter Anwendung international anerkannter Prüfstandards durch. Die Prüfungen der Prüfbehörde AMIF werden bei der Verwaltungsbehörde und auch den Begünstigten durchgeführt.

Was ist der Begleitausschuss? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Der Begleitausschuss ist das bundesweite Forum des Dialogs und der Gestaltung. Er ist aktiv in dem Umsetzungsprozess des Nationalen Programms und der Überprüfung der Zielerreichung während der gesamten Förderperiode einbezogen. Unterschiedliche gesellschaftliche, politische und kulturelle Perspektiven sowie bestehende Gemeinsamkeiten bilden die benötigte Vielfalt, um ausgewogene, kompromissfähige Entscheidungen partnerschaftlich zu erarbeiten. Über aktuelle Vorhaben, geplante Entwicklungen und bisherige Änderungen im Programm werden die Mitglieder kontinuierlich informiert.
Für die Förderperiode 2021-2027 des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wurde für Deutschland erstmals ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser ist zuständig für die Prüfung und Durchführung des Programms des AMIF 2021-2027 und soll entsprechend dem Partnerschaftsprinzip gewährleisten, dass wesentliche Entscheidungen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft und der Bundesländer beraten und abgestimmt werden. Die Geschäftsordnung des Begleitausschuss AMIF 2021-2027 definiert die Arbeitsweise sowie Ziele und Aufgaben des Begleitausschusses.

Wo finde ich weitere Informationen zum AMIF 2021-2027? , Format: FAQ, Bereich: AMIF

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Weitere Informationen zum AMIF (2021-2027) finden Sie auf der Internetseite des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027.
Alle Dokumente zum AMIF 2021-2027 finden Sie in der Infothek der Website des AMIF 2021-2027 unter der Rubrik "Downloads".

Wer kann einen Antrag auf eine Förderung durch den AMIF stellen? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Die Förderung richtet sich an juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts, an Personengesellschaften, an internationale Organisationen. Juristischen Personen können ihren Sitz im In- und Ausland haben. Projekte können durch die Antragstellenden allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Eine Antragstellung durch öffentliche Stellen ist möglich.
Natürliche Personen sind von der Förderung durch den AMIF ausgeschlossen.

Können Projekte in oder mit Drittstaaten bzw. EU-Mitgliedstaaten gefördert werden? Ist es möglich Projekte aus dem Ausland zu stellen? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Ja. Mit der AMIF-Zuwendung können auch Projekte finanziert werden, die nicht bzw. nicht ausschließlich in Deutschland durchgeführt werden. Dies können z. B. Vorintegrationsprojekte zur Fachkräftegewinnung, Reintegrationsprojekte in Herkunftsländern, Projekte zum Kapazitätsaufbau in Transitländern und solidarische Maßnahmen in besonders von Migrationsströmen betroffenen EU-Mitgliedstaaten sein.

Wie kann ich einen Antrag auf Projektförderung aus dem AMIF stellen? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital im IT-System für die Innenfonds (ITSI).

Welche Fristen müssen für eine Antragstellung beachtet werden? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Projektanträge müssen bis zum 30.06.2027 gestellt werden. Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn es spätestens vor Projektbeginn am 31. Dezember 2029 endet. Die Anträge sollen mindestens 6 Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. Anträge für die AMIF-Förderperiode 2021 bis 2027 können bis spätestens 30.06.2027 gestellt werden.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Ein vollständiger Antrag einschließlich aller Anlagen enthält folgende Unterlagen:

- Antragsvordruck,
- Gesamtfinanzplan einschließlich aller notwendigen Registerblätter,
- Nachweis der Rechtsform (entbehrlich bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts),
- Nachweis der Vertretungsberechtigung,
- Nachweis über die Solvenz der Organisation des Antragstellenden (entbehrlich bei juristischen Personen des Öffentlichen Rechts),
- Bankbestätigung zum Nachweis der Kontoinhaberschaft des Antragstellenden,
- Bei Projekten, die in oder mit Drittländern bzw. EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, grundsätzlich: Nachweis über die Zustimmung des Drittlandes/EU-Mitgliedstaates (nationale Ebene), in dem oder mit dem das Projekt durchgeführt wird,
- Bei Projektkooperationen: Kooperations- und Weiterleitungsvertrag (sofern bereits vorhanden),
- Bei Kofinanzierungen: Kofinanzierungszusage oder entsprechende Absichtserklärung der kofinanzierenden Stelle (sofern bereits vorhanden),
- Ggf. weitere Dokumente wie Personalzuweisungsverfügung, Formular zur anteiligen Mietberechnung (siehe Hinweise im Finanzplan), sofern bereits vorhanden.

Gibt es eine Mindestfördersumme, gibt es eine Maximalfördersumme? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Ja. Die Mindestfördersumme muss für das erste sowie jedes weitere vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000 Euro betragen. Eine Obergrenze für die Förderung gibt es nicht.

Wie hoch kann die Förderung sein? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Der Beitrag aus dem AMIF erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung grundsätzlich bis zu einer Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für bestimmte, im Förderaufruf gekennzeichnete Maßnahmen wie z.B. gezielte Maßnahmen für schutzbedürftige Personen und Personen, die internationalen Schutz beantragt haben – einschließlich unbegleitete Minderjährige – kann die AMIF-Zuwendung auf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben erhöht werden.
Hinsichtlich der Höhe der AMIF-Zuwendung und des sich daraus ergebenden prozentualen AMIF-Finanzierungsanteils wird auf das Beispiel des Förderhandbuchs unter 10.2 verwiesen.

Kann ich ein Projekt mit Projektpartnern durchführen? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Ja. Projektkooperationen haben sich in den vorangegangenen Förderperioden bewährt und sind von der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht. Sie sind im besonderen Maß geeignet, überregionale oder bundesweite Projektmaßnahmen zu ermöglichen, kleinere Träger in eine Förderung einzubeziehen, bestehende Netzwerke zu stärken und neue aufzubauen.
Die AMIF-Verwaltungsbehörde unterstützt die Bildung von Projektkooperationen aktiv.
Kooperationspartner müssen eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, Personengesellschaften oder internationale Organisationen sein. Natürliche Personen sind als Kooperationspartner nicht zulässig. Antragstellende und Kooperationspartner müssen mindestens zwei voneinander getrennte Rechtspersönlichkeiten sein.

Wie kann man einen Eigenanteil erbringen? Kann der Eigenanteil durch Drittmittel finanziert werden? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Ja. Der Eigenanteil kann durch Drittmittel z.B. Kooperationspartner finanziert werden. Der Eigenanteil kann nicht durch Einbringen von Sachleistungen geleistet werden, sondern muss durch Geldleistungen erfolgen. Insofern kann die Zurverfügungstellung von eigenem Personal nicht als Eigenmittel gewertet werden. Es ist jedoch möglich, die Geldflüsse zu trennen und lediglich in der Höhe aufeinander abzustimmen.
Eine Kofinanzierung ist ebenfalls möglich. Die Kofinanzierenden Stellen können aber keine Kooperationspartner sein, sondern ihre Rolle ist grundsätzlich auf die Finanzierung beschränkt und der Anteil wird auf der Einnahmenseite des Finanzplans erfasst.
Kofinanzierende Stellen können sein: Bund, Bundesländer, Kommune, EU, Sonstige staatliche Organisationen, Nichtstaatliche Organisationen

Was ist hinsichtlich der Zielgruppen und Förderfähigkeit von Projekten zu beachten? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Die Zielgruppe richtet sich nach dem jeweiligem Spezifischen Ziel. Zielgruppe im Sinne der Förderrichtlinie sind drittstaatsangehörige Personen. Drittstaatsangehörige Personen sind natürliche Personen, einschließlich staatenloser natürlicher Personen sowie natürliche Personen mit unbestimmter Staatenangehörigkeit, die nicht der Unionsbürgerschaft im Sinne des Artikel 20 Absatz 1 AEUV unterfallen (§ 10 Absatz 1 Satz 5 FöRL). Projektmaßnahmen können gefördert werden, wenn sie sich unmittelbar oder mittelbar an den in § 10 FöRL genannten Personenkreis richten (§ 9 Absatz 1 Buchstabe c FöRL). Die unmittelbare oder mittelbare Ausrichtung von Projektmaßnahmen an den in § 10 FöRL genannten Personenkreis ist somit eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Projektmaßnahmen.

Was sind Indikatoren und wofür werden sie benötigt? , Format: FAQ, Bereich: Förderung

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Mit der Antragstellung müssen die für die Projektvorhaben relevanten Indikatoren festgelegt werden. Diese werden bei Antragsbewilligung in den Zuwendungsbescheid aufgenommen. Die Indikatoren gewährleisten eine Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung von im Projektantrag geplanten Zielen.

Was ist ITSI? , Format: FAQ, Bereich: Förderung, Schwerpunktthema: ITSI

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"ITSI" ist das IT-System für die Innenfonds mit dem die Verwaltung/Projektförderung aus dem AMIF abgewickelt wird. ITSI ist eine Webanwendung, die nach erfolgreicher Registrierung zur Verfügung steht. Die Nutzung von ITSI ist für die Antragstellenden verpflichtend.
Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nutzt „ITSI“ auch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei zur Verwaltung/Projektförderung ihrer Fonds.

Wie erfolgt die Registrierung in ITSI? , Format: FAQ, Bereich: Förderung, Schwerpunktthema: ITSI

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Aus Sicherheitsgründen ist die Registrierung zweistufig aufgebaut. Eine Registrierung ist sowohl in ITSI als auch in der delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erforderlich. Letztere ermöglicht es, weitere ITSI-Nutzende für die eigene Organisation anzulegen und zu verwalten. Im ersten Schritt ist die Registrierung der eigenen Organisation unter Angabe der erforderlichen Daten in ITSI notwendig.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)? , Format: FAQ, Bereich: Förderung, Schwerpunktthema: ITSI

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Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Die QES bietet eine schnelle und rechtssichere Kommunikation mit der AMIF-Verwaltungsbehörde. In Abgrenzung zu anderen Arten von elektronischen Signaturen (z. B. die einfache elektronische Signatur oder die fortgeschrittene elektronische Signatur) stellt die QES eine Signaturart dar, die eine besonders hohe Beweiskraft bietet. QES werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert werden.

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfe zu ITSI? , Format: FAQ, Bereich: Förderung, Schwerpunktthema: ITSI

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Weitere Informationen, Fragen zu ITSI und Kontaktmöglichkeiten sind der Internetseite des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 zu entnehmen. Den ITSI-Support finden Sie unter: https://itsi.bamf.de/#/support.

Wann kann mit der ersten Auszahlung der Fördermittel gerechnet werden? , Format: FAQ

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In der Regel ist von einer Auszahlung innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig/die Finanzhilfevereinbarung rechtskräftig geworden ist, auszugehen.
Die Auszahlung ist ein Prozess aus mehreren Schritten. Eine weitere Voraussetzung zur Auszahlung von Fördermitteln ist, dass der Beginn des Projekts in der Vergangenheit liegt. Steht der Projektbeginn kurz bevor, erfolgt die Auszahlung zum ersten Projekttag. Wird eine schnellstmögliche Auszahlung angestrebt, bietet es sich an, unmittelbar nach Eintreten der Bestandskraft des Bewilligungsbescheids die Mittelanforderung in ITSI zu stellen. Nach Eingang der Mittelanforderung in ITSI mit qualifizierter elektronischer Signatur bei der AMIF-Verwaltungsbehörde wird diese in einem mehrstufigen Verfahren geprüft und die Auszahlung über die Bundeskasse veranlasst. Alle involvierten Parteien sind bestrebt dafür zu sorgen, dass die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen kann.

Wie unterscheidet sich AMIF von ESF Plus? , Format: FAQ

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Der AMIF fördert Vorintegrationsmaßnahmen und Integrationsmaßnahmen mit überwiegend gesellschaftlich-sozialen Aspekten.
Der ESF Plus fördert Vorhaben in Deutschland, die sich z.B. auf eine Arbeitsmarktintegration, den konkreten Einstieg in das Arbeits- und Erwerbsleben oder auch schulbegleitende Maßnahmen konzentrieren.

Was sind die Unterschiede zwischen direkter und indirekter Mittelverwaltung (Union Actions und Specific Actions)? , Format: FAQ

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Union Actions sind Ausschreibungen, bei denen die EU-Kommission Fördermittel direkt an Antragstellende innerhalb eines Förderaufrufs mit zu erfüllenden Förderbedingungen vergibt.
Specific Actions sind Ausschreibungen zu genau definierten Zielen.

Muss ein Finanzplan vorgelegt werden? , Format: FAQ

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Ja. Jeder Projektantrag erfordert einen Finanzplan für die gesamte Projektlaufzeit (Gesamtfinanzplan). Der Finanzplan bildet alle projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen ab. Auf der Einnahmenseite müssen die Eigenmittel, Kofinanzierungsmittel und die Fördersumme aus dem AMIF angegeben werden. Die Fördersumme aus dem AMIF soll zusätzlich nach Projektjahren (nicht Kalenderjahren) aufgeschlüsselt sein.
Der Finanzplan muss ausgeglichen sein, d. h. die geltend gemachten Gesamtausgaben müssen der Höhe nach den Gesamteinnahmen entsprechen.

Müssen Verwendungsnachweise vorgelegt werden? , Format: FAQ

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Ja. Der EU-Kommission ist es wichtig, dass der Einsatz der Fördergelder und deren Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und nachgewiesen wird. Daher müssen alle Ausgaben, die im Projekt anfallen, nachgewiesen und auch schriftlich begründet werden. Insgesamt müssen mindestens zwei Berichte vorgelegt werden. Diese müssen aus einem inhaltlich beschreibenden Teil (Sachbericht) und einem zahlenmäßigen Nachweis unter Beifügung einer Belegliste bestehen, der die Ausgaben nachweist.
Der Zwischenverwendungsnachweis ist grundsätzlich ein Jahr nach dem individuellen Projektbeginn bei der AMIF-Verwaltungsbehörde einzureichen. Der Abschlussverwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende unter Angabe aller erreichten Projektziele und Gesamtausgaben bei der AMIF-Verwaltungsbehörde einzureichen.

Werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt? , Format: FAQ

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Ja. Vor-Ort-Kontrollen sind expliziter Bestandteil der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des AMIF. Sie können projektbegleitend oder zur finalen Erfolgsüberprüfung eines Projektes durchgeführt werden.
Die Vor-Ort-Kontrolle verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
- Feststellung über den effizienten Einsatz der Fördermittel und Einhaltung der Fördervoraussetzungen,
- fachliche Bewertung der inhaltlichen und zeitlichen Zielerreichung,
- Gewinnung von Daten zur Fortentwicklung und gegebenenfalls Anpassung der Durchführungsbestimmungen.
Es gibt zwei Arten von Vor-Ort-Kontrollen durch die AMIF-Verwaltungsbehörde bei den Projektträgern. Eine betriebliche Vor-Ort-Kontrolle, in der insbesondere die Erreichung der Projektziele und die Umsetzung des Projekts überprüft werden, und eine finanzielle Vor-Ort-Kontrolle, die zusätzlich eine Überprüfung der Ausgaben und Verwendungsnachweise beinhaltet und dabei den Zahlungsfluss betrachtet. Die Auswahl der vor Ort zu kontrollierenden Projekte erfolgt aufgrund einer risikobasierten Stichprobenziehung. Vor-Ort-Kontrollen können auch anlassbezogen durchgeführt werden.

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