Begleitausschuss

Der Begleitausschuss ist Ausdruck des gelebten Partnerschaftsprinzips in der Förderperiode 2021-2027 des AMIF. Als bundesweites Forum dient es dem Dialog und der gemeinsamen Gestaltung des AMIF 2021-2027.

Für die Förderperiode 2021-2027 des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) wurde für Deutschland ein Begleitausschuss eingerichtet. Dieser ist zuständig für die Prüfung und Durchführung des Programms des AMIF 2021-2027 und soll entsprechend dem Partnerschaftsprinzip gewährleisten, dass wesentliche Entscheidungen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft und der Bundesländer beraten und abgestimmt werden.

Der Begleitausschuss AMIF 2021-2027 hat sich am 28. April 2022 konstituiert.

Rechtliche Grundlagen für die Einrichtung des Begleitausschusses sind Art. 38 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 und Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021.

Welche Aufgaben hat der Begleitausschuss AMIF 2021-2027?

Der Begleitausschuss AMIF 2021-2027 als bundesweites Forum des Dialogs und der Gestaltung untersucht u.a.

  • die Programmdurchführung und Zielerreichung,
  • die Faktoren, die den Fortschritt des Programms beim Erreichen der Ziele beeinflussen,
  • den Beitrag des Programms des AMIF 2021-2027 für Deutschland zur Bewältigung der genannten Herausforderungen.

Der Begleitausschuss genehmigt u.a.

  • die für die Auswahl der Vorhaben verwendete Methodik,
  • die Jahresberichte,
  • den Evaluierungsplan und
  • Vorschläge der Verwaltungsbehörde für Programmänderungen.

Unterschiedliche gesellschaftliche, politische und kulturelle Perspektiven sowie bestehende Gemeinsamkeiten bilden die benötigte Vielfalt, um ausgewogene, kompromissfähige Entscheidungen partnerschaftlich zu erarbeiten. Über aktuelle Vorhaben, geplante Entwicklungen und bisherige Änderungen im Programm werden die Mitglieder kontinuierlich informiert.

Wie ist der Begleitausschuss AMIF 2021-2027 zusammengesetzt?

Die Details der Grafik entnehmen Sie der Langbeschreibung.Größer darstellen Der Begleitausschuss AMIF 2021-2027 setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen. Quelle: BAMF

Der Begleitausschuss setzt sich gem. Art. 39 der VO (EU) 2021/1060 aus Teilnehmenden aus der Verwaltung von Bund und Ländern, Wohlfahrtsverbänden und Zivilgesellschaft zusammen. Als beratende Mitglieder werden Vertretende der EU Kommission, der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) und des Forschungszentrums Migration, Integration und Asyl des BAMF am Ausschuss teilnehmen.

Die Arbeitsweise des Begleitausschusses wird durch dessen Mitglieder innerhalb der Geschäftsordnung festgelegt.

Berichte, Tagungsunterlagen und Protokolle des Begleitausschuss AMIF 2021-2027

Das Vorhandensein einer großen Anzahl an Projektträgern und -vorhaben in einem komplexen Förderumfeld ist gleichbedeutend mit der Entstehung und Verarbeitung vieler wichtiger Daten und Informationen. Damit der Begleitausschuss seine Funktion in der AMIF-Förderperiode 2021–2027 bestmöglich erfüllen kann, ist es notwendig, ihm diese umfassend und kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig besteht für den Begleitausschuss gemäß den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union die Verpflichtung zur Anwendung des Grundsatzes der Transparenz (vgl. Art. 38 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021).

Die nationalen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) finden ebenfalls entsprechende Anwendung.

Dokumente, Berichte, Tagungsunterlagen und Protokolle des Begleitausschuss AMIF 2021-2027 finden Sie nachfolgend in den "Weitere Informationen" unter dem Reiter "Downloads".