Projektförderung im AMIF 2021-2027 startet , , Rund 1,5 Milliarden Euro stehen für die Förderung von Projekten zur Verfügung
Zum 1. August 2022 hat die AMIF-Verwaltungsbehörde den Förderaufruf 2021-2027 zur Einreichung von Projektanträgen auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) auf der Internetseite www.eu-migrationsfonds.de veröffentlicht.
Der AMIF stellt europäische Fördermittel für Projekte in den Bereichen Asyl, Migration, Integration, Rückkehr, Bekämpfung irregulärer Migration und europäische Solidarität zur Verfügung. Insgesamt erhält Deutschland rund 1,5 Milliarden Euro für die Förderung von Projekten in der Förderperiode 2021-2027. Gefördert werden private und öffentliche Träger, u.a. Kommunen, Bundesländer, Netzwerke, Organisationen und Bundesbehörden.
Der Förderaufruf gilt für die gesamte Förderperiode. Antragstellungen sind daher fortlaufend innerhalb des Förderzeitraums möglich. Darüber hinaus wird für Projekte, die in den Jahren 2021 und 2022 begonnen haben bzw. beginnen, die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns eingeräumt, um Förderlücken zu vermeiden.
Der Förderaufruf enthält Vorgaben den förderfähigen Maßnahmen, den Zielgruppen, der Zielerreichung und zu den wesentlichen Inhalten des Antrages.
Ab sofort können diese Projektanträge über das Internetportal ITSI (IT-System für die Verwaltung der europäischen Innenfonds für Deutschland) einreichen.
Projektträger finden auf der Internetseite unter anderem die Förderrichtlinie, die am 20.07.2022 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) veröffentlicht wurde, weitere Informationen zur Antragstellung sowie die Kontaktdaten der zuständigen Bewilligungszentren der AMIF-Verwaltungsbehörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Bewilligungszentren in Berlin, Düsseldorf, Gießen, Hamburg und München stehen für Beratungen gern zur Verfügung.