Schreiben des BMI zum Start der Förderperiode des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 in Deutschland am 1. August 2022 ,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Europäische Kommission das deutsche Nationale Programm genehmigt hat und damit die Förderperiode zum 1. August 2022 offiziell gestartet ist.
Die AMIF-Verwaltungsbehörde beim BAMF hat am selben Tag auch den Förderaufruf für den AMIF 2021-2027 veröffentlicht. Die Förderrichtlinie ist bereits am 20. Juli 2022 in Kraft getreten. Nun ist es möglich, dass Träger Anträge über das IT-System für die Innenfonds (ITSI) stellen.
Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Bewilligungszentren der AMIF-Verwaltungsbehörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beratend zur Verfügung.
Die Rechtsgrundlagen, ein umfassendes Förderhandbuch und weitere Informationen zur Antragstellung und zu ITSI sowie die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Bewilligungszentrums können Sie auf der Internetseite www.eu-migrationsfonds.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
elektr. gez.
Ina Schöneberg