Information zu den Publizitätspflichten ,
Die durch den AMIF geförderten Vorhaben müssen auch die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang informieren (Art. 50 der Verordnung [EU] 2021/1060 und Art. 30 der Verordnung [EU] 2021/1147). Der "Information zu den Publizitätspflichten" können nähere Informationen hierzu entnommen werden.