Formular zum Nachweis der Ortsüblichkeit der Personalausgaben bei Auslandsprojekten ,
Mit diesem Formular wird die Ortsüblichkeit der Personalausgaben durch die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen oder örtlichen Handelskammern, gegebenenfalls durch anerkannte und unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bestätigt.