Förderbestimmungen , Datum: 15.03.2023, Format: Artikel, Bereich: AMIF

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Förderrichtlinie (FöRL)

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021-2027 (Förderrichtlinie, FöRL) ist die nationale Rechtsgrundlage für eine Projektförderung. Die hier enthaltenen Regelungen und Vorschriften sind rechtlich bindend und ihre Einhaltung die Grundlage für die Bewilligung eines Förderantrages.

Förderrichtlinie (AMIF 2021-2027) Format: Programm

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des AMIF 2021-2027 wurde am 20.07.2022 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und ist am 21.07.2022 in Kraft getreten.

Welche Berichtspflichten gibt es für Zuwendungsempfangende?

Mittelanforderung

Die Auszahlung der bewilligten AMIF-Zuwendung erfolgt in elektronischer Form in ITSI und ist grundsätzlich alle sechs Monate anzufordern, soweit im Zuwendungsbescheid keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung unter Begründung des zukünftigen Mittelbedarfs.
Die Höhe der Vorauszahlungen ist auf 80 Prozent des Zuwendungsbetrages begrenzt. Die Restzahlung erfolgt nach der Schlussprüfung der Projektausgaben durch die AMIF-Verwaltungsbehörde.

Weitere Ausführungen können Sie dem Förderaufruf und dem Förderhandbuch entnehmen.

Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle

Der EU-Kommission ist es wichtig, dass der Einsatz der Fördergelder und deren Verwendung ordnungsgemäß erfolgt. Daher müssen alle Ausgaben, die in Ihrem Projekt anfallen, nachgewiesen und auch schriftlich begründet werden. Insgesamt müssen zwei Berichte vorgelegt werden. Diese müssen aus einem inhaltlich beschreibenden Teil (Sachbericht) und einem zahlenmäßigen Nachweis unter Beifügung einer Belegliste bestehen, der die Ausgaben nachweist.
Der Zwischenverwendungsnachweis ist erstmalig ein Jahr nach dem individuellen Projektbeginn bei der AMIF-Verwaltungsbehörde einzureichen. Hierbei ist es wichtig, die Frist von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Projektjahres einzuhalten. Der Abschlussverwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende unter Angabe aller erreichten Projektziele und Gesamtausgaben bei der AMIF-Verwaltungsbehörde einzureichen.
Verstößt ein Zuwendungsempfänger gegen seine Pflichten, kann die bewilligte Zuwendung teilweise oder vollständig widerrufen bzw. zurückgenommen werden.
Ergänzend kann die AMIF-Verwaltungsbehörde sogenannte betriebliche oder finanzielle Vor-Ort-Kontrollen durchführen.

Weitere Ausführungen können Sie dem Förderaufruf und dem Förderhandbuch entnehmen.

Indikatoren

Die Messung des Programm- und Projekterfolgs anhand von Indikatoren hat einen hohen Stellenwert. Diese Indikatoren sind zum Teil von der EU-Kommission vorgegeben bzw. von Deutschland maßnahmenspezifisch festgelegt. Dazu müssen von der/dem Zuwendungsempfangenden regelmäßig entsprechende Informationen und Daten übermittelt werden, die auch Gegenstand des Prüfungsumfangs bei Vor-Ort-Kontrollen sind. Während der Projektumsetzung ist die/der Zuwendungsempfangende verpflichtet, zweimal jährlich, jeweils zum 15. Januar und 15. Juli, sowie zum Projektende, die erhobenen Daten zu den Indikatoren für den jeweiligen Berichtzeitraum in einem Indikatorenbericht in ITSI an die AMIF-Verwaltungsbehörde zu übermitteln. Der Indikatorenbericht zum Projektende wird innerhalb von zwei Monaten nach Projektende eingereicht und umfasst den Zeitraum seit dem letzten regelmäßigen halbjährlichen Bericht bis zum Projektende.

Weitere Ausführungen können Sie dem Förderaufruf und dem Förderhandbuch entnehmen.

Publizitätspflichten

Die Europäische Kommission fordert, dass alle Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen (Internet-Präsenz, Druckerzeugnisse, öffentliche Beschilderungen etc.), die sich an die Begünstigten, die potenziellen Begünstigten und die breite Öffentlichkeit richten, folgendes enthalten:

  1. Das Emblem der Europäischen Union (EU-Flagge) ohne Modifizierungen oder jeglichen anderen grafischen Elementen oder Texten. Die zu verwendenden Vorlagen für das EU-Emblem und weitergehende allgemeine Hinweise zur Verwendung sind hier abrufbar:

  2. Einen Hinweis auf die Förderung durch die EU:

    • "Finanziert von der Europäischen Union" oder
    • "Kofinanziert von der Europäischen Union"

Weitere Ausführungen können Sie dem Förderaufruf und dem Förderhandbuch entnehmen.

Vor-Ort-Kontrollen

Es gibt zwei Arten von Vor-Ort-Kontrollen durch die AMIF-Verwaltungsbehörde bei den Projektträgern. Eine betriebliche Vor-Ort-Kontrolle, in der insbesondere die Erreichung der Projektziele und die Umsetzung des Projekts überprüft werden, und eine finanzielle Vor-Ort-Kontrolle, die zusätzlich eine Überprüfung der Ausgaben und Verwendungsnachweise beinhaltet. Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen auf einer risikobasierten Stichprobenregelung, können aber auch anlassbezogen durchgeführt werden. Die Projektträger werden über ITSI über den Termin einer Vor-Ort-Kontrolle und die bereitzustellenden Unterlagen informiert.

Weitere Ausführungen können Sie dem Förderaufruf und dem Förderhandbuch entnehmen.