Antragstellung , Datum: 29.09.2022, Format: Artikel, Bereich: Förderung

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Projektanträge können seit Veröffentlichung des Förderaufrufs eingereicht werden. Der am 01. August 2022 veröffentlichte Förderaufruf gilt für die gesamte Förderperiode 2021-2027. Eine Antragstellung ist daher grundsätzlich immer möglich. Die Anträge sollen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. Frühestens ist ein Antrag auf Projektförderung zwölf Monate vor dem geplanten Projektbeginn und spätestens bis zum 30.06.2027 zu stellen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital im IT-System für die Innenfonds (ITSI).

Wer kann einen Antrag im AMIF stellen?

Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften und internationale Organisationen bewerben.
Natürliche Personen sind von einer Förderung durch den AMIF ausgeschlossen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Eine Übersicht zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie nachfolgend. Details können dem Förderaufruf entnommen werden.

Ein vollständiger Antrag einschließlich aller Anlagen enthält folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck,
  • Gesamtfinanzplan einschließlich aller notwendigen Registerblätter,
  • Nachweis der Rechtsform (entbehrlich bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts):
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweis über die Solvenz der Organisation des Antragstellenden (entbehrlich bei juristischen Personen des Öffentlichen Rechts)
  • Bankbestätigung zum Nachweis der Kontoinhaberschaft des Antragstellenden,
  • Bei Projekten, die in oder mit Drittländern bzw. EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden, grundsätzlich:
  • Nachweis über die Zustimmung des Drittlandes/EU-Mitgliedstaates (nationale Ebene), in dem oder mit dem das Projekt durchgeführt wird,
  • Bei Projektkooperationen: Kooperations- und Weiterleitungsvertrag (sofern bereits vorhanden),
  • Bei Kofinanzierungen: Kofinanzierungszusage oder entsprechende Absichtserklärung der kofinanzierenden Stelle (sofern bereits vorhanden),
  • Ggf. weitere Dokumente wie Personalzuweisungsverfügung, Formular zur anteiligen Mietberechnung (siehe Hinweise im Finanzplan), sofern bereits vorhanden.

Bitte reichen Sie mit dem Antrag nur die hier aufgeführten Unterlagen ein.
Im Bedarfsfall werden seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde weitere Unterlagen nachgefordert.