Prüfbehörde AMIF , Datum: 29.09.2022, Format: Artikel

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Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde gemäß Artikel 71 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 als Programmbehörde für die nationale Umsetzung des AMIF 2021-2027 neben der AMIF-Verwaltungsbehörde auch die Prüfbehörde AMIF benannt und eingerichtet.

Die Prüfbehörde AMIF führt gemäß Artikel 77 ff Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 Systemprüfungen und Vorhabenprüfungen durch und prüft zudem die Rechnungslegung der AMIF-Verwaltungsbehörde. Die Prüfungen werden mit dem Ziel durchgeführt, die Wirksamkeit und Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems der AMIF-Verwaltungsbehörde festzustellen und Gewissheit darüber zu erlangen, ob die an die EU-Kommission eingereichte jährliche Rechnungslegung recht- und ordnungsgemäß ist.

Die Prüfbehörde AMIF ist gemäß Artikel 71 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 funktionell unabhängig, führt ihre Prüfungen auf zweiter Prüfebene durch und wendet bei ihren Prüftätigkeiten gemäß Artikel 77 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 international anerkannte Prüfungsstandards an. Die Prüfungen der Prüfbehörde AMIF werden nicht nur bei der Verwaltungsbehörde durchgeführt, sondern auch bei den Begünstigten.